Heimatpflege

 

 

Für den erhalt der Heimat und des gepflegten Ortes Wasentegernbach setzt sich Michael Schlickenrieder besonders ein. Er kümmert sich um sämtliche Bepflanzungen des Ortes, die Aufgrund des 100-jährigen Gründungsfestes 2019 angelgegt wurden und weitet diese nach wie vor weiter aus. Ihm geht es dabei "nicht ums Geld - nur um die Zeit", die er mit dieser Aufgabe verbringt. Die meisten Blumen werden von Hand gezogen und sind Michaels ganzer Stolz. Das Wasser für die vielen Blumen wird mit der Gießkanne, aus einem Regenwasser-Auffangtank vom Kramer-Thomas für die obere Dorfhälfte und aus dem Dorfweiher für die untere Dorfhälfte geschöpft und mühevoll verteilt.

 

Die Geranien sind noch vom 100-jährigen Gründungsfest 2019, wurden überwintert und sehr gut gepflegt.

 

Hier ist das freigelegte und gepflegte Hauder-Kreuz an der Abzweigung zum Flugplatz zu sehen.

 

Der Blumenschlitten am Bahnübergang, der anlässlich des 100-jährigen Gründungsfestes platziert wurde.

 

Hier ist das Feldkreuz an der Staatsstraße von Schwindegg kommend zu sehen

 

Weitere Bilder

 

Historische Trachtengruppe

 

 

Nach der Vereinsgründung 1919 bemühten sich die jungen Trachtler bis zur Fahnenweihe 1925 um ein einheitliches Festgewand. Da die künftige Fahnenmutter ihre Chiemgauer Heimattracht bei kirchlichen Festlichkeiten trug und diese sehr gefiel, entschloss sich der Verein für die Chiemgauer Tracht.

Da in verschiedenen Bauernhäusern noch das bodenständige Gwand, die „Bauerntracht“ vorhanden war, wollte man diese auch zu neuem Leben erwecken. So ging man bereits in den 30er Jahren auch mit der Volkstracht bei den Festumzügen mit. Heute tragen die Männer meist neuangefertigte Tracht. Die Frauen nähten sich nach vorhandenen überlieferten Vorbildern ihr seidenes Gwand mit Mieder, Tuch und Schütze. Dazu tragen sie die Riegelhaube in Gold.

 

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1. Geltungsbereich

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7. Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Gebirgs- und Volkstrachtenerhaltungsverein „Almrausch“ Wasentegernbach e.V.
Wasentegernbach 87
84405 Dorfen

Vertreten durch:
Gerhard Mayer
Telefon: 080828122
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt.

Bei Fragen zu diesen Datenschutzbestimmungen wenden Sie sich bitte über unser Kontakte an uns.

Datenschutzerklärung für die Mitglieder des Vereins

 

Vorwort

Im Verein werden personengebundene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt sowohl unter Verwendung von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen als auch in manueller Dokumentation. Der Verein unterliegt damit den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der ab 25. Mai 2018 geltenden EU- Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

Der Verein hält diese und zusätzliche Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz ein.

Die Datennutzung ist nur zulässig, sofern es eine Vorschrift des BDSG, der EU-DSGVO oder einer sonstigen Rechtsvorschrift erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat.

Einwilligungen können auch durch Kinder und Jugendliche erfolgen, sofern sie in der Lage sind, die Konsequenzen der Verwendung ihrer Daten zu verstehen. Sofern eine derartige Verständnisfähigkeit zu verneinen ist, muss für die Datennutzung die Einwilligung eines Sorgeberechtigten erfolgen.

 

Erhebung personenbezogener Daten durch den Verein

Erhebung von Daten der Vereinsmitglieder

Folgende Daten sind zur Verfolgung der Vereinsziele und zur Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erhoben:

  1. Name

  2. Adressen

  3. Geburtsdatum

  4. Eintritt, Austritt

  5. Ehrungen
, Jubiläen
  6. Gruppe im Verein

  7. Funktion und Tätigkeit im Verein

  8. Bankverbindung


Alle weiteren Daten, die vom Verein im Rahmen der Aufnahme als Mitglied, der Anmeldung zu Veranstaltungen oder sonstigen Datenerhebungen erfolgen, sind freiwillig. Hierauf wird bei Erhebung der Daten hingewiesen.

Zu den freiwilligen Daten im Rahmen der Verwirklichung der Vereinsziele sowie der Verwaltung und Betreuung der Mitglieder gehören in nicht abschließender Aufzählung unter anderem: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Erklärungen zu Urheberrechten und Rechten am eigenen Bild, Bekleidungsgrößen, Namenstag, Teilnahmen und Platzierungen an Wettkämpfen außerhalb des Vereins sowie Qualifikationen, die außerhalb des Vereins erworben wurden.

Erhebung von Daten Dritter

Der Verein erhebt Daten von anderen Personen als von Vereinsmitgliedern (Lieferanten, Gästen, Zuschauern, Besuchern, Teilnehmern an Veranstaltungen) soweit dies für berechtigte Interessen des Vereins notwendig ist und keine besonderen Schutzbedürfnisse der Betroffenen bestehen.

 

Speicherung personenbezogener Daten

Der Verein trifft geeignete Maßnahmen nach Stand der Technik, um die Sicherheit personengebundener Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen sowie manuellen Dokumenten zu gewährleisten.

Der Verein schließt - falls erforderlich- Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung ab.

 

Nutzung von personenbezogenen Daten

Der Verein erhebt Daten seiner Vereinsmitglieder ausschließlich für den Zweck der Verfolgung eigener Vereinsziele und zur Mitgliederbetreuung und Verwaltung, Daten Dritter werden ausschließlich genutzt, soweit dies für die Verfolgung eigener Vereinsziele notwendig ist. Hierbei beschränkt sich die Nutzung auf diejenigen Zwecke, für die der Verein Daten erhoben oder erhalten hat.

 

Verarbeitung personenbezogener Daten und Übermittlung

Verarbeitung durch Vereinsmitglieder

Vereinsmitglieder haben, mit Ausnahme der berechtigten Funktionsträger des Vereins, keinen Zugriff auf die personengebundenen Daten anderer Mitglieder. Soweit im Einzelfall für die Organisation von Veranstaltungen notwendig, können jedoch Kontaktdaten in notwendigem Umfang an einzelne Mitglieder herausgegeben werden, ohne dass diese Funktionsträger sind, soweit die jeweils Betroffenen dem zustimmen.

Datenübermittlung an Dachverbände und andere Vereine

Personenbezogene Daten der eigenen Mitglieder dürfen an andere Vereine nur übermittelt werden, soweit diese dort benötigt werden, um die Vereinsziele des eigenen Vereins oder des anderen Vereins zu verwirklichen, beispielsweise bei der Teilnahme von Vereinsmitgliedern an Veranstaltungen anderer Vereine. Im Rahmen der Mitgliedschaft des Vereins im Bayerischen Trachtenverband (über den Gauverband I) werden notwendige personenbezogene Daten übermittelt zur Wahrung des Versicherungsschutzes für die Vereinsmitglieder sowie zur Erlangung von Zuwendungen zur Verwirklichung des Vereinszwecks.


 

Veröffentlichungen im Internet

Im Internet (Homepage & soziale Netzwerke) wird von Funktionsträgern der Vor- und Zuname veröffentlicht. Zur Kommunikation mit Funktionsträgern werden Kontakte über eine vereinseigene Mailadresse bereitgestellt, dessen Inhalt über den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung an den jeweiligen Funktionsträger weitergeleitet wird. Weitergehende personengebundene Daten der Funktionsträger werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung im Internet veröffentlicht.

Bei Teilnahme von Vereinsmitgliedern an öffentlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen werden die Namen der Teilnehmer und deren Ergebnisse bekanntgegeben. Soweit für die Wertung relevant, werden zusätzlich Geschlecht und Jahrgang des Mitgliedes bekanntgegeben.

Die Veröffentlichung von Einzelfotos erfolgt nur, soweit das Vereinsmitglied dem ausdrücklich zustimmt. Eine entsprechende Abfrage erfolgt bereits mit dem Aufnahmeantrag. Jedem Vereinsmitglied steht das Recht zu, diese Erlaubnis zur Veröffentlichung für den Einzelfall oder insgesamt zu widerrufen.

Ausnahmen gelten für Gruppenfotos von Veranstaltungen unter Bezug auf das Grundsatzurteil des BGH vom 28.05.2013 (Az.: VI ZR 125/12, Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen („Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.“ - dies gilt sinngemäß bei öffentlichen Auftritten von Trachtlern) sowie bezüglich der Ausnahmen des KunstUrhG §23, Abs.1, (insbesondere 1,2 und 3 - Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als Beiwerk zu einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit, Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellte Person teilgenommen hat).

 

Personenbezogene Auskünfte an die Presse und andere Massenmedien

Pressemitteilungen und Auskünfte gehören zur normalen Öffentlichkeitsarbeit eines Vereins. Personenbezogene Daten werden in diesem Rahmen nur dann veröffentlicht, wenn es sich um einen Bericht über eine sowieso öffentliche Veranstaltung handelt und schutzwürdige Interessen der Mitglieder dem nicht entgegenstehen.

 

Kreis der Zugriffsberechtigten auf Daten

Die Mitglieder des Vorstandes, die Übungsleiter und Pressewarte erhalten Lesezugriff auf die persönlichen Daten. Die Schriftführer und der Kassier erhalten Vollzugriff inklusive der Ergänzung, Änderung und Löschung von Daten.

 

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

Umsetzung rechtlicher Vorgaben

Das Auskunftsrecht ist in §34 BDSG bzw. in Art. 15 EU-DSGVO beschrieben. Der Verein hat demnach der betroffenen Person zu bestätigen, ob Daten über sie gespeichert sind und wenn Informationen vorliegen vor allem über Folgendes Auskunft zu erteilen (Auszug):

  • Verarbeitungszwecke
  • Kategorien personenbezogener Daten

  • Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden,

  • die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden,
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung sowie des Widerspruchs gegen diese Verarbeitung

  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde.

Das Auskunftsersuchen hat schriftlich beim Schriftführer zu erfolgen.
Das Verfahren zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten richtet sich nach §35 BDSG bzw. Art. 16 und 17 EU-DSGVO.

Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn diese unrichtig sind. Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn:


  • ihre Speicherung unzulässig ist

  • die Kenntnis der Daten zum Zweck der Speicherung nicht mehr notwendig ist

  • der Sachverhalt, zu dem die Daten gespeichert wurden, erledigt ist und seit Entstehung des Grundes der Datenerhebung mehr als 3 Jahre vergangen sind

  • der Betroffene dies verlangt.

Anstelle der Löschung sind personenbezogene Daten für die weitere Verarbeitung zu sperren, wenn für Sachverhalte, für die diese Daten erhoben wurden, besondere Aufbewahrungsfristen gelten. Dies betrifft in nicht abschließender Aufzählung: Geschäftsbriefe, Buchungsbelege und Verwendungsnachweise in Zusammenhang mit öffentlicher Förderung. Gleiches trifft zu, wenn die personenbezogenen Daten Bestandteil rechtlicher Ansprüche für oder gegen den Verein sind. Personenbezogene Daten werden weiterhin gesperrt, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen lässt.

Die Daten ausgetretener Mitglieder (außer den Ein- und Austrittsterminen) werden erst 13 Monate nach dem Ausscheiden gelöscht, um einen eventuellen Wiedereintritt innerhalb dieser Frist zu erleichtern.

Beim Ausscheiden oder Wechseln von Funktionsträgern wird sichergestellt, dass sämtliche Mitgliederdaten entweder ordnungsgemäß gelöscht oder an einen anderen Funktionsträger des Vereins übergeben werden und keine Kopien und Dateien und auch keine Zugriffsberechtigungen beim bisherigen Funktionsträger verbleiben.

Technische Beschreibung der Datenlöschung

Personengebundene Daten in automatisierten Datenverarbeitungssystemen sowie in Papierform werden in geeigneter Form gelöscht.

 

Organisatorisches


Verpflichtung auf Wahrung des Datengeheimnisses

Alle Personen, die Zugang zu Mitgliederdaten haben, werden schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Vorbereitend wird vorab eine intensive Schulung durchgeführt.

Schriftliche Regelung zum Datenschutz und Veröffentlichung

Die Grundzüge der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personengebundenen Daten werden durch eine Datenschutzordnung geregelt

 

Text und Struktur: SFV Feuerblume e. V.
www.hanabi-pirna.de/datenschutzordnung-des-vereins.html

Aktuelles aus dem Vereinsleben

 

Historisches Treffen in Dießen am Ammersee, 31.7.2022

 Historischen Treffen

 

Bericht Dorfner Anzeiger vom 6. Dezember 2021

 

Bericht Intelligenzblatt vom 1. Dezember 2021

 

Seit Anfang Oktorber 2021 laufen Renovierungsarbeiten an unserem Trachtenheim. Viele fleißige Hände haben sich schon beteiligt.
Allerdings gibt es immer noch viel zu tun. Wir freuen uns über jede Mithilfe.

Hier ein paar Eindrücke der ersten drei Wochenenden.

 

Bericht Intelligenzblatt vom 21. Juli 2021
auch als PDF und Bildergalerie im Anschluss

 

Nachdem in diesem Jahr viele Ereignisse ausfallen, ist hier die Möglichkeit, die Mainandacht und die Ölbergandacht nachzuhören.
Mainandacht aus dem Jahr 2012
Ölbergandacht aus dem Jahr 2018

 

Kinder sammeln Spendengelder für Kinder
Spendenübergabe des Trachtenverein Wasentegernbach an die St. Nikolaus Schule in Erding

Das Klopfer geh ist ein alter, schon fast vergessener Brauch. In den ursprünglichen Formen handelt es sich um einen der vielen Neujahrsbräuche mit Sinnsprüchen und Glückwünschen  für die kommende Zeit. An den Donnerstagen während der Adventszeit wird ab Anbruch der Dunkelheit von Haus zu Haus gezogen. Hauptsächlich arme Leute nutzten bereits früher schon die Vorweihnachtszeit, weil man glaubte, die Herzen seien im Advent milder gestimmt.

Auch die Wasentegernbacher Trachtenkinder ließen diesen Brauch vergangenen Dezember wieder aufleben und trafen sich, um den Wasentegernbacher Einwohnern eine Freude zu machen und um eine kleine Spende zu bitten. Nach dem gelungenen Jubiläumsfest, bei dem der Trachtenverein viel Unterstützung der Ortsgemeinde fand, konnte auf diesem Wege ein kleines Dankeschön zurück gegeben werden.

Sage und schreibe 526 € brachten die Trachtlerkinder zusammen! Als Empfänger der Spendengelder stand schnell fest, dass ein regionales Projekt, das Kinder – und Jugendliche unterstützt, gewählt werden sollte. Die Wahl fiel daher auf die Tagesstätte der St. Nikolausschule in Erding. Die Tagesstätte fördert geistig und mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche sowie Junge Erwachsene.

Einstimmig entschied sich die Trachtenvorstandschaft, noch 224€ drauf zu legen um so eine Summe von 750€ an die Tagesstätte der St. Nikolausschule überreichen zu können.

Zur Übergabe der Spende trafen sich Vertreter des Trachtenvereins mit Vertretern der St. Nikolausschule am Montag, 09. März. Nach einer kleinen feierlichen Überreichung des Spendengeldes erhielten die Trachtler eine Führung durch das Haus, bei der ein Einblick in die wirklich sehr spezielle und besondere Arbeit der gesamten St. Nikolausschule vermittelt wurde. Spätestens danach war allen klar, dass unsere Spende genau am richtigen Fleck angekommen ist!

 

 

Bericht Bürgerinfo der Stadt Dorfen vom 26. April 2019

 

 

Bericht Dorfner Anzeiger vom 1.12.2018

 

Bericht SZ Erding vom 28.11.2018

 

Bericht Dorfner Anzeiger vom 24.11.2018